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Bezirks-Ligaordnung

§ Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt im Bezirk Südbaden.

§2 Begriffsbestimmungen

Ein Bussgeld wird bei schuldhafter, d.h. fahrlässiger oder vorsätzlicher Erfüllung des Tatbestandes einer Ordnungswidrigkeit nach dem Sportrecht im Rahmen eines Bussgeldbescheides verhängt.

Gebühren für eine Tätigkeit des SRLV werden von der Geschäftsstelle des SRLV erhoben, nicht vom Bezirk (Mannschaftsmeldungen/Pässe/Lizenzen usw.).

§3 einzelne Ordnungswidrigkeiten

. Ergebnisdienst

. verspäteter Ergebnisdienst (telefonisch) 5 Euro
.2 verspäteter Ergebnisdienst (schriftlich) 5 Euro
.3 kein Ergebnisdienst trotz Mahnung(tel/schriftl.) 30 Euro
.4 Falsch oder unkorrekt ausgefüllte Ergebnisbögen 5 Euro
.5 Verwendung nicht korrekter Spielberichtsformulare 5 Euro
.6 Wiederholungsfall .-.4 doppelt doppelt
.7 Spielerpass nicht vorgelegt(lt. PassO 4.4..5) 0 Euro

2. Nichtantreten einer Mannschaft

2. entschuldigt, d. h. mind. 3 Tage vorher (Datum
Poststempel/Eingangsstempel an Ligaobmann und Heimverein)
00 Euro
2.2 Verspätung am Spieltag bis 2:30 50 Euro
2.3 Verspätung über 2:30 gilt als unentschuldigtes Nichtantreten 200 Euro
2.4 Unentschuldigt (davon erhält der Ausrichter auf Antrag 25%) 200 Euro
2.5 Antreten mit weniger als 3/2 Spielern/innen 0:4/0:3

2.6 Einsatz nicht berechtigter Spieler/innen(lt § 7/0 LigO Südbaden)
auf jeden Fall für das persönliche Spiel
und bei Einsatz in 2 Mannschaften an einem Spieltag für beide Mannschaften

20 Euro

0:3
0:4/0:3

3. Einsatz eines nichtausgebildeten Spieltagleiters

3. lt. LO § 7
20 Euro

4. Nichtaufstieg in KL, Bzl, LL

4. Nichtwahrnehmen des Aufstiegs in die höhere Liga (als Meister)
500 Euro

5. Zurückziehen einer Mannschaft nach erfolgter Meldung

5. innerhalb 4 Tagen nach Meldeschluss
00 Euro
5.2 später als 4 Tagen nach Meldeschluss 200 Euro

§4 Gesamtbussgeld

Werden durch eine Handlung mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen, so wird die auf die Ordnungswidrigkeit erkannt, die mit der höchsten Geldbusse belegt ist.

Werden durch mehrere Handlungen anläßlich ein und desselben Anlasses mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen, so kann auf ein Gesamtbussgeld erkannt werden. Dieses setzt sich zusammen aus der höchsten Einzelgeldbusse und jeweils der Hälfte aller weiteren Geldbussen.

Z.B. nicht ausgebildeter Spieltagleiter, unvollständig ausgefüllter Spielberichtsbogen, Ergebnisdienst verspätet: Euro 20 + Euro 2,50 + Euro 7,50 = Euro 30

§5 Schuldner

Schuldner des Bussgeldes ist jeweils der Mitgliedsverein.

§6 Änderungen

Die Bezirksmitgliederversammlung kann diese Ordnung mit einfacher Mehrheit ändern, ergänzen oder aufheben.

§7 andere Ordnungswidrigkeiten

Mit dieser Ordnung werden keine Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände, welche in anderen Ordnungen(z.B. Rechtsordnung DSRV) enthalten sind, ausser Kraft gesetzt.

§8 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 6.09.200 in Kraft.

 

 

Freiburg, 6.9.200
Bezirksligaobmann

 


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Letzte Aktualisierung 08-FEB-02, © Squash-Bezirk Südbaden