Bezirk Südbaden Zurück zur Homepage |
Gebühren + Bussgeldordnung |
|
§ GeltungsbereichDiese Ordnung gilt im Bezirk Südbaden. §2 BegriffsbestimmungenEin Bussgeld wird bei schuldhafter, d.h. fahrlässiger oder vorsätzlicher Erfüllung des Tatbestandes einer Ordnungswidrigkeit nach dem Sportrecht im Rahmen eines Bussgeldbescheides verhängt.Gebühren für eine Tätigkeit des SRLV werden von der Geschäftsstelle des SRLV erhoben, nicht vom Bezirk (Mannschaftsmeldungen/Pässe/Lizenzen usw.). §3 einzelne Ordnungswidrigkeiten. Ergebnisdienst
2. Nichtantreten einer Mannschaft
3. Einsatz eines nichtausgebildeten Spieltagleiters
4. Nichtaufstieg in KL, Bzl, LL
5. Zurückziehen einer Mannschaft nach erfolgter Meldung
§4 GesamtbussgeldWerden durch eine Handlung mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen, so wird die auf die Ordnungswidrigkeit erkannt, die mit der höchsten Geldbusse belegt ist. Werden durch mehrere Handlungen anläßlich ein und desselben Anlasses mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen, so kann auf ein Gesamtbussgeld erkannt werden. Dieses setzt sich zusammen aus der höchsten Einzelgeldbusse und jeweils der Hälfte aller weiteren Geldbussen. Z.B. nicht ausgebildeter
Spieltagleiter, unvollständig ausgefüllter Spielberichtsbogen,
Ergebnisdienst verspätet: Euro 20 + Euro 2,50 + Euro 7,50 = Euro
30 §5 SchuldnerSchuldner des Bussgeldes ist jeweils der Mitgliedsverein. §6 ÄnderungenDie Bezirksmitgliederversammlung
kann diese Ordnung mit einfacher Mehrheit ändern, ergänzen oder
aufheben. §7 andere OrdnungswidrigkeitenMit dieser Ordnung
werden keine Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände, welche in anderen
Ordnungen(z.B. Rechtsordnung DSRV) enthalten sind, ausser Kraft gesetzt. §8 InkrafttretenDiese Ordnung tritt am 6.09.200 in Kraft.
Freiburg, 6.9.200 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SEITENANFANG | [Impressum] [Bezirk] [Vereine] [Jugend] [Liga
& Turniere] [Email] Letzte Aktualisierung 08-FEB-02, © Squash-Bezirk Südbaden |